Am üHGD teilnehmen
Bereitschaft in der Bereitschaft: Der überregionale Hintergrundbereitschaftsdienst (üHGD) ist eine Organisationsform und Teil des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) Hessen. Der üHGD soll primär kurzfristige Ausfälle von ÄBD-Ärztinnen und Ärzten abdecken. Dafür übernehmen üHGD-Ärztinnen und Ärzte vakante ÄBD-Dienste in der jeweiligen üHGD-Region, wenn sie von der ÄBD-Dispositionszentrale beauftragt werden. Dies kann sowohl ein Dienst in einer ÄBD-Zentrale als auch ein Hausbesuchsdienst sein.
So können Sie am üHGD teilnehmen
Für den ÄBD zugelassene Ärzte können sich im Portal MeinÄBD freiwillig bis zu sechs Monate vor dem jeweiligen Kalendermonat in offene üHGD-Dienste eintragen. Die freiwillige Dienstübernahme wird einen Monat vor dem Dienst gesperrt. Dann müssen die noch offenen Dienste zentral und verpflichtend durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) besetzt werden, um Engpässe zu vermeiden. Dazu werden alle in einem üHGD-Bereich zur Teilnahme am allgemeinen ÄBD verpflichteten Ärzte herangezogen. Jeder durch die KVH eingeteilte Arzt wird schriftlich darüber informiert.
Wenn Sie sich für eine Teilnahme am üHGD interessieren, schreiben Sie eine E-Mail mit Kontaktdaten und gewünschtem üHGD-Bereich an hintergrunddienst(at)kvhessen(.)de.
Wie läuft der Dienst ab?
Ärzte, die einen üHGD-Dienst übernommen haben, müssen innerhalb eines üHGD-Bereichs einspringen, wenn
- Kollegen im ÄBD (Vordergrunddienst) kurzfristig ausfallen, also maximal 24 Stunden vor Dienstbeginn.
- Kollegen im ÄBD die Versorgung der Patienten wegen hohen Betriebs nicht sicherstellen können und Unterstützung brauchen.
ÜHGD-Dienste lohnen sich
Allein für die Dienstbereitschaft im üHGD erhalten Ärzte zehn Euro pro Stunde als Honorar. Falls sie dann tatsächlich in den Vordergrunddienst gerufen werden, erhalten Sie das zusätzliche normale ÄBD-Honorar, siehe § 8 Absatz 1 Bereitschaftsdienstordnung (BDO).