Versichertendaten abfragen

Die Arbeit im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen muss effizient und datenschutzrechtlich sauber sein. Um die ärztliche Versorgung in die Wege leiten zu können, fragen die Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter in den Dispositionszentralen die Anrufenden (116117) nach:

  • Beschwerdebild
  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum

Das bedeutet in der Praxis: Ärztinnen und Ärzte im ÄBD müssen die Versicherungsdaten ihrer Patientinnen und Patienten dokumentieren. Bei persönlichem Kontakt über das Einlesen der Versicherungskarte und bei telefonischem Kontakt über das Gespräch zur manuellen Erfassung zum Beispiel im Praxis-Verwaltungssystem (PVS) Medical Office. Ohne die vollständigen Versicherungsdaten können sie den telefonischen Arzt-Patienten-Kontakt nicht abrechnen.

Hintergrund

Der Umfang der Patientendaten, die die Einsatzsachbearbeiterinnen und -sachbeabeiter der beiden ÄBD-Dispositionszentralen für die Ärztinnen und Ärzte erfassen, hat wegen des Datenschutzes wiederholt für Diskussionen gesorgt. Im Fokus stand dabei stets die Krankenkasse.

Im Mai 2018 ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, nach der personenbezogene Daten immer nur dann und in dem Umfang erhoben werden dürfen, der für die – datenschutzrechtlich zulässige – Aufgabenerfüllung unbedingt notwendig ist. Der telefonische Kontakt des Einsatzsachbearbeiters mit dem Anrufer der 116117 hat zum Ziel, die ärztliche Versorgung in die Wege leiten zu können. Dafür werden die Krankenkassendaten nicht benötigt.

Erst mit der Behandlung der Patientin oder des Patienten durch Ärztin oder Arzt und der Notwendigkeit, Leistungen auch abrechnen zu können, entsteht ein berechtigter Grund für Ärztinnen und Ärzte, die Krankenkassen der Patintinnen und Patienten zu erfahren. Beim Besuch einer ÄBD-Zentrale oder beim Hausbesuch wird ohnehin die Versichertenkarte eingelesen. Lediglich beim telefonischen Arzt-Patientenkontakt werden die genauen Versicherungsdaten benötigt, und der darf den Hausbesuch nur in Ausnahmefällen ersetzen.

 

zuletzt aktualisiert am: 20.09.2023

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