Dienstzeit geändert? Melden!

Die ÄBD-Dienstzeit umfasst den konkreten, geplanten Zeitraum eines Dienstes. Er ist im Dienstplan „MeinÄBD“ eingetragen. 

Sollte der geplante Zeitraum nicht ausreichen, um alle Patientinnen und Patienten zu versorgen und der ÄBD-Dienst dadurch länger dauern, melden ÄBD-Ärztinnen und Ärzte Änderungen unbedingt und direkt (spätestens drei Tage nach dem Dienst) per E-Mail an office-patientenservice(at)kvhessen(.)de. Gleiches gilt, wenn sie den Dienst verkürzen. 

Die Meldung enthält

  • Vor- und Nachname
  • Bezeichnung des Dienstes (wie „Ambulanzdienst ÄBD Musterstadt“) 
  • Datum des Dienstes
  • tatsächliches Dienstende (gegebenenfalls auch einen von der Planung abweichenden Dienstbeginn)

Nur so können die abgerechneten Leistungen als Leistungen des ÄBD anerkannt werden.

Verlängerungen des Dienstes über die in der Bereitschaftsdienstordnung genannten Zeiten hinaus sind nicht zulässig.

zuletzt aktualisiert am: 31.10.2025

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