Dienst geändert? Melden!

ÄBD-Dienstzeit ist der konkrete, geplante Zeitraum eines Dienstes. Er ist im Dienstplan „MeinÄBD“ eingetragen. 

Sollte der geplante Zeitraum nicht ausreichen, um alle Patientinnen und Patienten zu versorgen und der ÄBD-Dienst dadurch länger dauern, melden ÄBD-Ärztinnen und Ärzte Änderungen unbedingt und direkt (spätestens drei Tage nach dem Dienst) per E-Mail an office-patientenservice(at)kvhessen(.)de. Gleiches gilt, wenn sie den Dienst verkürzen. 

Die Meldung enthält

  • Vor- und Nachname
  • Bezeichnung des Dienstes (wie „Ambulanzdienst ÄBD Musterstadt“) 
  • Datum des Dienstes
  • tatsächliches Dienstende (gegebenenfalls auch einen von der Planung abweichenden Dienstbeginn); Verlängerungen des Dienstes über die in der Bereitschaftsdienstordnung genannten Zeiten hinaus sind nicht zulässig.

Nur so können die abgerechneten Leistungen als Leistungen des ÄBD anerkannt werden.

Tauschen: Diensttausche, -abgaben und -annahmen vollziehen Ärztinnen und Ärzte im ÄBD vor Dienstantritt selbst im Dienstplan „MeinÄBD“.

zuletzt aktualisiert am: 20.09.2023

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