Als Vertragsarzt am ÄBD teilnehmen

Sie möchten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen mitarbeiten? Kein Problem, auch wenn Sie ehemalige Vertragsärztin bzw. ehemaliger Vertragsarzt oder Vertragsärztin/-arzt aus einem anderen Bundesland sind.

Jede niedergelassene Vertragsärztin und jeder niedergelassene Vertragsarzt in Hessen muss Bereitschafstdienste in seinem ÄBD-Bezirk übernehmen, kann aber freiwillig auch in anderen ÄBD-Bezirken arbeiten.

Wer kann einfach am ÄBD Hessen teilnehmen?

Durch ein vereinfachtes Verfahren können zur Teilnahme am ÄBD Hessen zugelassen werden:

  • ehemaliger Vertragsarzt
  • Vertragsarzt aus einem anderen Bundesland
  • niedergelassener Vertragsarzt (zusätzlich zur ÄBD-Dienstpflicht in anderem ÄBD-Bezirk arbeiten)
  • ermächtigter Arzt nach § 31 a der Zulassungsverordnung Ärzte (Ärzte-ZV)
  • angestellter Arzt nach § 32 b Ärzte-ZV in Verbindung mit § 95 Absatz 9 SGB V (zusätzlich zur Ausübung von Diensten im Rahmen der Dienstverpflichtung des Arztsitzinhabers = Arbeitgebers)
  • angestellter Arzt im Medizinischem Versorgungszentrum nach § 95 Absatz 2* Satz 6 SGB V (MVZ) (zusätzlich zur Ausübung von Diensten im Rahmen der Dienstverpflichtung des MVZs = Arbeitgebers) 

Das geht auch: als Nicht-Vertragsarzt am ÄBD Hessen teilnehmen.

Beantragen Sie die Teilnahme am ÄBD Hessen

Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Schicken Sie einfach eine E-Mail mit kurzem Lebenslauf, Kontaktdaten und gewünschtem Einsatzort (ÄBD-Bezirk) an bereitschaftsdienst.kassel(at)kvhessen(.)de. Wir leiten Ihre Anfrage an die Obleute der jeweiligen Bereitschaftsdienstbezirke weiter, die sich dann bei Bedarf bei Ihnen melden.

Schritt 2: Nachweise einreichen

In der Bestätigungsmail werden wir Sie nach den benötigten Nachweisen fragen. Bitte schicken Sie dann folgende Unterlagen per E-Mail oder Post:

Schritt 3: Genehmigung erhalten

Sind Ihre Unterlagen vollständig und positiv geprüft, schicken wir Ihnen eine schriftliche Teilnahmegenehmigung inklusive ÄBD-Betriebsstättennummer.

Schritt 4: Melden Sie sich bei der LÄKH an

Melden Sie sich bei der Landesärztekammer Hessen als Mitglied oder Zweitmitglied (falls Sie bereits in einem anderen Ärztekammerbereich, also außerhalb Hessens, tätig sind) an. Dazu sind Sie verpflichtet, sobald Sie im ÄBD in Hessen tätig sind. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der Landesärztekammer Hessen.

zuletzt aktualisiert am: 27.12.2023

ÄBD-Seminare

Vertragsärzte und Nicht-Vertragsärzte, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen arbeiten, müssen gegebenenfalls vorher ein Seminar besuchen, das sie auf die Tätigkeit im ÄBD vorbereitet. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesärztekammer Hessen und die Heidelberger Medizinakademie bieten entsprechende Seminare an.

Ansprechpartner

Patientenservice

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Mündener Straße 4
34123 Kassel

Tel 069 24741-7434
bereitschaftsdienst.kassel(at)kvhessen(.)de

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