Am üHGD teilnehmen

Bereitschaft in der Bereitschaft: Der überregionale Hintergrundbereitschaftsdienst (üHGD) ist eine Organisationsform und Teil des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) Hessen. Der  üHGD soll primär kurzfristige Ausfälle von ÄBD-Ärztinnen und Ärzten abdecken. Dafür übernehmen üHGD-Ärztinnen und  Ärzte vakante ÄBD-Dienste in der jeweiligen üHGD-Region, wenn sie von der ÄBD-Dispositionszentrale beauftragt werden. Dies kann sowohl ein Dienst in einer ÄBD-Zentrale als auch ein Hausbesuchsdienst sein.

So können Sie am üHGD teilnehmen

Für den ÄBD zugelassene Ärztinnen und Ärzte können sich im Portal MeinÄBD freiwillig in offene üHGD-Dienste eintragen. Um Engpässe zu vermeiden, werden offene Dienste rechtzeitig, zentral und verpflichtend durch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) besetzt. Dazu werden alle in einem üHGD-Bereich zur Teilnahme am allgemeinen ÄBD verpflichteten Ärztinnen und Ärzte herangezogen. Jede oder jeder durch die KVH eingeteilte Ärztin/Arzt wird schriftlich darüber informiert.

Wenn Sie sich für eine Teilnahme am üHGD interessieren, schreiben Sie eine E-Mail mit Kontaktdaten und gewünschtem üHGD-Bereich an hintergrunddienst(at)kvhessen(.)de.

Wie läuft der Dienst ab?

Ärzte, die einen üHGD-Dienst übernommen haben, müssen innerhalb eines üHGD-Bereichs einspringen, wenn

  • Kollegen im ÄBD (Vordergrunddienst) kurzfristig ausfallen, also maximal 24 Stunden vor Dienstbeginn.
  • Kollegen im ÄBD die Versorgung der Patienten wegen hohen Betriebs nicht sicherstellen können und Unterstützung brauchen.

ÜHGD-Dienste lohnen sich

Allein für die Dienstbereitschaft im üHGD erhalten Ärzte zehn Euro pro Stunde als Honorar. Falls sie dann tatsächlich in den Vordergrunddienst gerufen werden, erhalten Sie das zusätzliche normale ÄBD-Honorar, siehe § 8 Absatz 1 Bereitschaftsdienstordnung (BDO).

zuletzt aktualisiert am: 20.09.2023

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