Schnelltests im ÄBD und C-KOC
Nichtärztliche Mitarbeiter in den Zentralen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD-) und den Covid-Koordinierungscentern (C-KOC, umgangssprachlich Testcenter) haben einmal pro Woche Anspruch darauf, per Point of Care (PoC)-Schnelltest auf SARS-CoV-2 getestet zu werden. Die ÄBD-Zentralen und C-KOC sind mit PoC-Tests ausgestattet. Der Test wird vom ÄBD-Arzt oder von geschultem, nichtmedizinischem Personal, zum Beispiel von Medizinischen Fachangestellten (MFA), durchgeführt.
Information zur Teststrategie
- Die Testung erfolgt vor Dienstantritt des Mitarbeiters, am ersten Einsatztag in der Woche
- Der Mitarbeiter sendet das Testergebnis des PoC-Tests unverzüglich per E-Mail an Schnelltest(at)kvhessen(.)de
- Der PoC-Test ist negativ: Der Mitarbeiter tritt seinen Dienst in der ÄBD-Zentrale an.
- Der PoC-Test ist positiv: Der Mitarbeiter informiert sofort seinen Vorgesetzten und geht unverzüglich (spätestens am Folgetag) zur PCR-Testung in ein C-KOC oder zum Hausarzt.
- Bis zum Ergebnis des PCR-Tests bleibt der Mitarbeiter außer Dienst.
- Das Ergebnis des PCR-Tests ist dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden, um die weitere Dienstplanung und mögliche Kontaktpersonen zu sichern.
Zusätzlich können sich ÄBD-Ärzte im Sitz- und Fahrdienst sowie Mitarbeiter der Fahrdienstleister für den ÄBD-Hausbesuchsdienst testen lassen. Dies gilt aber nur, wenn typische COVID-Symptome bestehen (Husten, Fieber, Schnupfen, Geruchs- und Geschmacksstörungen).
Auch hier gilt: Ist der PoC-Test positiv darf, der Dienst nicht angetreten werden und es ist unverzüglich eine PCR-Testung durchzuführen.
Ansprechpartnber
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Verwaltung)
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main