Fehlender Versicherungsnachweis im ÄBD
Grundsätzlich ist jeder Versicherte verpflichtet, vor Beginn der Behandlung seine elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorzulegen.
Fehlt die Karte oder ist sie ungültig,
- muss der Patient den Versichertennachweis innerhalb von zehn Tagen erbringen.
- Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Arzt für die Behandlung eine Privatvergütung verlangen.
- Reicht der Patient bis zum Ende des jeweiligen Quartals die Karte nach, erhält er die getätigte Privatvergütung zurück.
Es ist nicht legitim, wenn ÄBD-Ärzte bei fehlender oder ungültiger eGK direkt nach der Behandlung privat abrechnen. Das geht nur, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der Patient nicht gesetzlich versichert ist (beispielsweise bei Privatpatienten).
Kann ein Patient im Notfall keine Gesundheitskarte vorlegen, so kann das Ersatzverfahren angewendet werden. Auch, wenn eine gültige eGK aus technischen Gründen nicht eingelesen werden kann, ist dies möglich.
Ansprechpartner
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Verwaltung)
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main