Dienst geändert? Melden!
ÄBD-Dienstzeit ist der konkrete, geplante Zeitraum eines Dienstes. Er ist im Dienstplan „MeinÄBD“ eingetragen.
Sollte der geplante Zeitraum nicht ausreichen, um alle Patienten zu versorgen, und der ÄBD-Dienst dadurch länger dauern, melden ÄBD-Ärzte Änderungen unbedingt und direkt (spätestens drei Tage nach dem Dienst) per E-Mail an die zuständige Dispositionszentrale. Gleiches gilt, wenn sie den Dienst verkürzen.
Die Meldung enthält
- Vor- und Nachname
- Bezeichnung des Dienstes (wie „Ambulanzdienst ÄBD Musterstadt“)
- Datum des Dienstes
- tatsächliches Dienstende (gegebenenfalls auch einen von der Planung abweichenden Dienstbeginn); Verlängerungen des Dienstes über die in der Bereitschaftsdienstordnung genannten Zeiten hinaus sind nicht zulässig.
Nur so können die abgerechneten Leistungen als Leistungen des ÄBD anerkannt werden.
Tauschen: Diensttausche, -abgaben und -annahmen vollziehen ÄBD-Ärzte vor Dienstantritt selbst im Dienstplan „MeinÄBD“.
Ansprechpartner
ÄBD Dispositionszentrale Süd
Ansprechpartner
ÄBD Dispositionszentrale Nord