Als Nicht-Vertragsarzt am ÄBD teilnehmen

Sie möchten im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen mitarbeiten? Kein Problem, auch wenn Sie keine Vertragsärztin oder kein Vertragsarzt sind.

Wer kann am ÄBD Hessen teilnehmen?

Zur Teilnahme am ÄBD Hessen können sich bewerben:

  • approbierte Ärztin oder approbierter Arzt (deutsche Approbation) / Ärztin oder Arzt mit gültiger Berufserlaubnis
  • Assistentin oder Assistent einer Vertragsärztin bzw. eines Vertragsarztes (Sicherstellungs- oder Weiterbildungsassistentin oder -assistent)
  • im Krankenhaus tätige Ärztin oder tätiger Arzt

Das geht auch: als Vertragsärztin oder -arzt am ÄBD Hessen teilnehmen.

Bewerben Sie sich beim ÄBD Hessen

Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Schicken Sie einfach eine E-Mail mit kurzem Lebenslauf, Kontaktdaten und gewünschtem Einsatzort (ÄBD-Bezirk) an bereitschaftsdienst.kassel(at)kvhessen(.)de. Wir leiten Ihre Anfrage an die Obleute der jeweiligen Bereitschaftsdienstbezirke weiter, die sich dann bei Bedarf bei Ihnen melden.

Schritt 2: Nachweise einreichen

Sind Sie im Gespräch mit einem der Obleute über Ihre Teilnahme am ÄBD Hessen übereingekommen, werden wir Sie nach den benötigten Nachweisen fragen. Bitte schicken Sie folgende Unterlagen per E-Mail oder Post:

  1. Personalbogen
     
  2. Teilnahmeerklärung am Ärztlichen Bereitschaftsdienst
     
  3. Erklärung zum Nachweis einer Ärztlichen Berufshaftpflichtversicherung
    Bitte beachten Sie, dass eine Beitragsrechnung Ihrer Versicherung leider nicht ausreicht. Für uns muss ersichtlich sein, dass die Versicherung aktuell besteht und die Ärztlichen Bereitschaftsdienste (ohne dienstliche Einschränkung) abgedeckt sind.
     
  4. Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar Organisatorische Vorbereitung auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (nicht älter als zwei Jahre)
     
  5. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Ärztlichen Bereitschaftsdienstseminar (beispielsweise Notfallvertretungsdienstseminar der Landesärztekammer oder Notdienstseminar der Heidelberger Medizinakademie) oder Nachweis Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (Urkunde). Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin können Sie bei der Weiterbildungsabteilung Landesärztekammer Hessen erfragen.
     
  6. Facharztanerkennung (Urkunde) oder Nachweis über eine mindestens einjährige Tätigkeit als unselbstständiger Assistent eines Vertragsarztes oder in Krankenhäusern in einem bereitschaftsdienstrelevanten Fachgebiet. Wer am Pädiatrischen Bereitschaftsdienst teilnehmen möchte, muss entweder die Facharztanerkennung (Urkunde) oder einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit als unselbstständiger Assistent eines pädiatrisch tätigen Vertragsarztes oder in Kliniken beziehungsweise pädiatrischen Abteilungen an Krankenhäusern vorlegen (beispielsweise Zeugniskopie)
     
  7. aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, Belegart O (behördlich) mit dem Verwendungszweck ÄBD-Teilnahme im Original
     
  8. Approbationsurkunde (deutsche Approbation) oder Berufserlaubnis und gegebenenfalls Promotionsurkunde
     
  9. Facharzturkunde(n) (falls vorhanden)

Alle Urkunden wie Approbation, Promotion und Facharztanerkennung reichen Sie uns bitte in amtlich beglaubigter Kopie ein. Die restlichen Unterlagen reichen uns als Kopie. Das Arztregister speichert Ihre eingereichten Urkunden in der Datenbank.

Schritt 3: Genehmigung erhalten

Sind Ihre Unterlagen vollständig und positiv geprüft, schicken wir Ihnen eine schriftliche Teilnahmegenehmigung inklusive ÄBD-Betriebsstättennummer für den ÄBD-Bezirk, in dem Sie tätig werden.

Damit wir die Teilnahme am ÄBD genehmigen können, brauchen Sie eine aktive Betriebsstättennummer (BSNR). Diese kann erst vergeben werden, wenn der Ärztliche Bereitschaftsdienst Ihre Teilnahme am ÄBD zusagt und mitteilt, in welchem ÄBD-Bezirk Sie tätig werden.

Schritt 4: Melden Sie sich bei der LÄKH an

Melden Sie sich bei der Landesärztekammer Hessen als Mitglied oder Zweitmitglied (falls Sie bereits in einem anderen Ärztekammerbereich, also außerhalb Hessens, tätig sind) an. Dazu sind Sie verpflichtet, sobald Sie im ÄBD in Hessen tätig sind. Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website der Landesärztekammer Hessen.

zuletzt aktualisiert am: 27.12.2023

ÄBD-Seminare

Vertragsärzte und Nicht-Vertragsärzte, die im Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen arbeiten, müssen gegebenenfalls vorher ein Seminar besuchen, das sie auf die Tätigkeit im ÄBD vorbereitet. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), die Landesärztekammer Hessen und die Heidelberger Medizinakademie bieten entsprechende Seminare an.

Ansprechpartner

Patientenservice

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Mündener Straße 4
34123 Kassel

Tel 069 24741-7434
bereitschaftsdienst.kassel(at)kvhessen(.)de

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